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Himmelslaternen
Immer wieder sorgen orangene leuchtende Lichter am Nachthimmel für Aufregung. Statt auf den Besuch Außerirdischer ist das ominöse Flackern aber auf Himmelslaternen (auch Skylaternen oder Skyballons genannt) zurückzuführen. Bei diesen ursprünglich im asiatischen Raum eingesetzten Flugkörpern, die in jüngster Zeit auch in Deutschland als Attraktion bei Familienfesten o. ä. im Handel angeboten werden, handelt es sich um Ballone unterschiedlicher Größe, deren Hülle in der Regel aus Reispapier besteht und nach unten hin offen sind. Die Luft im Ballon wird - wie bei einem Heißluftballon - durch eine offene Flamme erhitzt, durch die der Ballon aufsteigt. Brennstoff ist eine Baumwollkerze.
 
Die Laternen sorgen aber nicht nur immer wieder für Verwirrung, sie sind in Bayern sogar verboten. Nach § 19 der Verordnung über die Verhütung von Bränden in Bayern ist es nicht erlaubt, unbemannte Ballone steigen zu lassen, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird. Das trifft somit auch auf die Himmelslaternen zu.

Denn eine Brandgefahr ist nicht auszuschließen. In Mittelfranken setzten die Laternen bereits Getreidefelder in Brand. Die Hersteller weisen darauf hin, dass man die Ballone nur bei Windstille und nicht in der Nähe von Häusern, Wäldern und vielen Menschen steigen lassen soll. Dies kann in der Praxis bei einer Steighöhe von 200 bis 500 Metern aber gar nicht eingehalten werden. Quelle: BF Würzburg

Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der (bayerischen) Verordnung über die Verhütung von Bränden unter Bußgeldandrohung verboten ist solche Ballone aufsteigen zu lassen.  Wer dennoch das Risiko eingeht, den trifft auch die volle Haftung für eventuell verursachte Schäden!


§ 19 Heißluftballone

Es ist verboten, unbemannte Ballone steigen zu lassen, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird.


Die besagte Verordnung können Sie hier einsehen: Verordnung über die Verhütung von Bränden
 
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