Werte Mitbürger von Neustadt und Erlach,
es gibt verschiedene Wege die Öffentlichkeit über Probleme in unserem Ort zu informieren. Wir haben uns entschieden, Sie mit diesem offenen Brief auf ein wachsendes Problem aufmerksam zu machen.
In letzter Zeit gab es durch Jugendliche in Neustadt verschiedene Versuche der Brandstiftung.Diese wurden dabei, durch Feuerwehrangehörige auf „frischer Tat“ ertappt. So zum Beispiel bei dem Versuch eine Bushaltestelle anzuzünden. So eine Entwicklung in diesem Bereich gibt uns zu denken. Auch Ihnen sollte es zu denken geben, wenn Kinder fremdes Eigentum in Brand stecken.
Wir glauben dabei, dass es sich um reines „COOL SEIN“ handelt, um den starken Helden in einer Gruppe zu monieren. Dieses Gehabe stellt jedoch eine Gefährdung der Allgemeinheit dar und ist dazu eine Straftat. Wir möchten Ihnen und den Jugendlichen bewußt machen, welche Konsequenzen dieses „COOL SEIN“ nach sich zieht. Hierzu haben wir den § 306 des StGB kurz mit in diesen Brief aufgenommen:
StGB - Abschnitt 28.
Gemeingefährliche Straftaten
§ 306 Brandstiftung
(1) Wer fremde
1. Gebäude oder Hütten,
2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
3. Warenlager oder – vorräte,
4. Kraftfahrzeuge, Schienen-,Luft oder Wasserfahrzeuge,
5. Wälder, Heiden oder Moore oder
6. land-,ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit
Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) in minder schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Wir von der Feuerwehr bitten Sie im Interesse der Allgemeinheit, mit Ihren Kindern zu sprechen. Verschließen Sie nicht die Augen mit dem Satz: „mein Kind macht so etwas nicht“, denn es könnte genau auch Ihr Kind sein. Die uns namentlich bekannten Jugendlichen, wurden ermahnt und ganz deutlich darauf hingewiesen, daß wir uns nicht davor scheuen werden, Anzeige zu erstatten.
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